Zur Zeit werden Artikel für Ausgabe 1/2010 des BLJ entgegen genommen. Wir freuen uns aber auch über Zusendungen für spätere Ausgaben des Jahres 2010.


Das BLJ können Sie wie folgt zitieren:

  • bei der ersten Nennung: Autor, Bucerius Law Journal (BLJ) 2007, 43
  • bei jeder weiteren Nennung: Autor, BLJ 2007, 43

Äußerungen aus einem der Streitgespräche können sie wie folgt zitieren:

  • Teilnehmer, in: Teilnehmer/Teilnehmer2/Teilnehmer3, BLJ 2007, 99

Das Bucerius Law Journal ist offen für Einsendungen von Wissenschaftlern und Praktikern, möchte aber vor allem auch Studenten deutschlandweit eine Plattform zur Veröffentlichung wissenschaftlicher Beiträge bieten. In jeder Ausgabe werden daher mindestens drei studentische Aufsätze veröffentlicht.

Bitte senden Sie Beiträge als Word-Datei an beitrag(at)law-journal.de. Ein Beitrag sollte 35.000 Zeichen (inklusive Fußnoten und Leerzeichen) nicht übersteigen, die Zitierweise von Fundstellen sollte ferner den Vorgaben unseres Zitierleitfadens entsprechen.

Die Zweitveröffentlichung eines schon anderswo veröffentlichten Beitrages im Bucerius Law Journal kommt nur in sehr seltenen Ausnahmefällen in Betracht. Bitte weisen Sie bei Einsendung eines Beitrages darauf hin, ob Ihr Beitrag schon einmal veröffentlicht wurde bzw. ob Sie den Beitrag zur Zeit auch einer anderen juristischen Zeitschrift zur Veröffentlichung angeboten haben.


Nach Einsendung Ihres Beitrages wird dieser durch zwei Redakteure gelesen. Diese entscheiden, ob der Beitrag für eine Veröffentlichung im Bucerius Law Journal in Betracht kommt. Ist dies der Fall, bieten wir Ihnen die Veröffentlichung in einer der nächsten Ausgaben an. Bitte beachten Sie in diesem Fall die Bedingungen unseres Autorenvertrages.

Bitte beachten Sie: Da wir uns am Konzept US-amerikanischer Law Journals orientieren, in denen die Redaktion eine aktive Rolle bei der Auswahl passender Beiträge übernimmt, unterziehen wir die eingesandten Beiträge auch einer kritischen inhaltlichen Prüfung. Wir erlauben uns dabei ggf. auch Kürzungs- und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Änderungen werden aber - selbstverständlich - nur in Absprache mit dem Autor und nur von diesem selbst vorgenommen.

Im Bucerius Law Journal veröffentlichen regelmäßig Studenten wissenschaftliche Beiträge, die meistens aus besonders gelungenen Seminararbeiten hervorgegangen sind und vorher in eine veröffentlichungsfähige Version umgearbeitet wurden.

Wenn Du selbst eine besonders gelungene Seminararbeit geschrieben hast und diese veröffentlichen möchtest, dann schicke sie bitte an beitrag(at)law-journal.de. Zwei Redakteure werden Deine Arbeit lesen und prüfen, ob man diese in einen Aufsatz umarbeiten kann. Ist dies der Fall, werden wir Dir einen entsprechenden Umarbeitungsvorschlag machen und Dir die Veröffentlichung in einer der nächsten Ausgaben anbieten. Für die Umarbeitung solltest Du erfahrungsgemäß noch einmal 2 Wochen einplanen. Du wirst hierbei von uns mit Rat und Tat unterstützt.

Bitte beachte: Wir bewerten die Veröffentlichungsfähigkeit einer Seminararbeit nicht vorrangig nach deren Benotung. Eine mit 16 Punkten benotete Seminararbeit kann also zum Beispiel zwar handwerklich perfekt, thematisch aber uninteressant sein, während eine "nur" mit 10 Punkten benotete Arbeit trotz handwerklicher Fehler dennoch einen sehr innovativen und daher veröffentlichungswürdigen Gedanken enthalten kann. Im Zweifel solltest Du uns Deine Arbeit einfach einschicken - wir klären dann gemeinsam, ob sie veröffentlichungsfähige Elemente enthält.